Verbraucher sind oftmals ratlos, ob diese oder jene Behandlung von der eigenen Krankenkasse übernommen wird. Wer bei einer Fehlstellung der Knochen beispielsweise auf Osteopathie zurückgreift, erhofft sich eine Übernahme der Kosten durch den Versicherer. Bei Osteopathie handelt es sich um eine Behandlungsmethode aus dem Bereich der Komplementärmedizin, deren Ursprünge Ende des 19. Jahrhunderts zu verorten sind.
Während sich Krankenkassen früher nicht an den Kosten beteiligt haben, zeichnet sich seit 2012 ein Aufwärtstrend ab. Immer mehr gesetzliche Versicherer beteiligen sich an Osteopathie-Behandlungen oder übernehmen diese sogar gänzlich. Um die 95 Krankenkassen in Deutschland bieten die Behandlungen als freiwillige Zusatzleistung an. Einige andere bieten Bonusprogramme oder Gesundheitskonten an, sodass Versicherte darüber einen Erlass der Kosten erwirken können.
Damit die Kosten möglicherweise übernommen werden, benötigt der Versicherte eine Überweisung vom Hausarzt, einem Allgemeinmediziner oder eines Facharztes. Bei der Wahl des ausführenden Osteopathen ist darauf zu achten, dass er über eine anerkannte Qualifikation in diesem Bereich verfügt.